Lärmaktionsplan der Stadt Wolfenbüttel
Lärm macht krank! Deshalb sind die Gemeinden nach § 47d des Bundes-ILärm macht krank! Deshalb sind die Gemeinden nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen - so auch Wolfenbüttel.
Radverkehr als Teil der Lösung
Derzeit läuft bis zum 03.12.22 dazu ein Beteiligungsverfahren, der vorliegende Abschlussbericht des Planungsbüros SVU Dresden (Stadt-Verkehr-Umwelt) wurde dafür veröffentlicht.
Dieser zeigt viele Maßnahmen auf, wie Verkehrslärm in Wolfenbüttel verringert werden kann.
Davon (im Wesentlichen: Straßenoberflächen optimieren, Geschwindigkeitsreduzierung, Verkehrsverringerung oder -verlagerung) lassen sich im Hinblick auf Umsetzbarkeit/Kosten am einfachsten die Geschwindigkeiten auf Teilstrecken verringern. Rad- und Fußverkehr profitieren davon – die Sicherheit für die schwachen Verkehrsteilnehmer*innen steigt insgesamt. Das kann bzw. sollte zu einer Verkehrsverlagerung hin zum Fahrrad führen, was auch in dem insgesamt interessanten und lesenswerten Entwurf des Abschlussberichtes mit vielen konkreten und detaillierten Beispielen ausgeführt wird!
Hier geht es direkt zum Abschlussbericht:
https://www.wolfenbuettel.de/media/custom/2672_9944_1.PDF?1634724693
Informationen der Stadt zu dem Beteiligungsverfahren siehe: https://www.wolfenbuettel.de/Stadtleben/Planen-Bauen-und-Wohnen/Stadtentwicklung/aktuelle-Beteiligungsverfahren/index.php?object=tx
Die Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen fließen in die weitere Erarbeitung des Lärmaktionsplans ein